S 3215
1Zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören
- die Sondernutzungen Hopfen, Spargel, Tabak und andere Sonderkulturen,
- die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen.
2Zu den sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören insbesondere
- die Binnenfischerei,
- die Teichwirtschaft,
- die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,
- die Imkerei,
- die Wanderschäferei,
- die Saatzucht,
- der Pilzanbau,
- die Produktion von Nützlingen,
- die Weihnachtsbaumkulturen.
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