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BMF Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch
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Auswahl der Jahresausgaben des Handbuches

  • Ausgabe 2020
  • Amtliche Handbücher
Bundesministerium der Finanzen - öffnet in einem neuen Fenster

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ErbStH 2020
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Erbschaftsteuer‑Durchführungsverordnung (ErbStDV), Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug -, Erbschaftsteuer‑Richtlinien 2019 (ErbStR 2019), Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStH 2019)
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    A. Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Erbschaftsteuer‑Durchführungsverordnung (ErbStDV), Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug -, Erbschaftsteuer‑Richtlinien 2019 (ErbStR 2019), Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStH 2019)
    1. Einführung
    2. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
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      Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
      • I. Steuerpflicht
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        I. Steuerpflicht
        • § 1 Steuerpflichtige Vorgänge
        • § 2 Persönliche Steuerpflicht
        • § 3 Erwerb von Todes wegen
        • § 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
        • § 5 Zugewinngemeinschaft
        • § 6 Vor- und Nacherbschaft
        • § 7 Schenkungen unter Lebenden
        • § 8 Zweckzuwendungen
        • § 9 Entstehung der Steuer
      • II. Wertermittlung
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        II. Wertermittlung
        • § 10 Steuerpflichtiger Erwerb
        • § 11 Bewertungsstichtag
        • § 12 Bewertung
        • § 13 Steuerbefreiungen
        • § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirt schaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
        • § 13b Begünstigtes Vermögen
        • § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
        • § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
      • III. Berechnung der Steuer
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        III. Berechnung der Steuer
        • § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
        • § 15 Steuerklassen
        • § 16 Freibeträge
        • § 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag
        • § 18 Mitgliederbeiträge
        • § 19 Steuersätze
        • § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
      • IV. Steuerfestsetzung und Erhebung
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        IV. Steuerfestsetzung und Erhebung
        • § 20 Steuerschuldner
        • § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
        • § 22 Kleinbetragsgrenze
        • § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
        • § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
        • § 25 (weggefallen)
        • § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
        • § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
        • § 28 Stundung
        • § 28a Verschonungsbedarfsprüfung
        • § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
        • § 30 Anzeige des Erwerbs
        • § 31 Steuererklärung
        • § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
        • § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
        • § 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
        • § 35 Örtliche Zuständigkeit
      • V. Ermächtigungs- und Schlußvorschriften
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        V. Ermächtigungs- und Schlußvorschriften
        • § 36 Ermächtigungen
        • § 37 Anwendung des Gesetzes
        • § 37a Sondervorschriften aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
    3. Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug -
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      Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug -
      • Erster Teil – Allgemeine Bewertungsvorschriften
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        Erster Teil – Allgemeine Bewertungsvorschriften
        • § 1 Geltungsbereich
        • § 2 Wirtschaftliche Einheit
        • § 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten
        • § 4 Aufschiebend bedingter Erwerb
        • § 5 Auflösend bedingter Erwerb
        • § 6 Aufschiebend bedingte Lasten
        • § 7 Auflösend bedingte Lasten
        • § 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
        • § 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert
        • § 10 Begriff des Teilwerts
        • § 11 Wertpapiere und Anteile
        • § 12 Kapitalforderungen und Schulden
        • § 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
        • § 14 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
        • § 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen
        • § 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen
      • Zweiter Teil
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        Zweiter Teil
        • Besondere Bewertungsvorschriften
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          Besondere Bewertungsvorschriften
          • § 17 Geltungsbereich
          • § 18 Vermögensarten
        • Erster Abschnitt – Einheitsbewertung
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          Erster Abschnitt – Einheitsbewertung
          • A. Allgemeines
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            A. Allgemeines
            • § 20 Ermittlung des Einheitswerts
            • § 29 Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen
            • § 31 Bewertung von ausländischem Sachvermögen
          • D. Betriebsvermögen
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            D. Betriebsvermögen
            • § 95 Begriff des Betriebsvermögens
            • § 96 Freie Berufe
            • § 97 Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
            • § 99 Betriebsgrundstücke
            • § 103 Schulden und sonstige Abzüge
            • § 109 Bewertung
        • Zweiter Abschnitt – Sondervorschriften und Ermächtigungen
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          Zweiter Abschnitt – Sondervorschriften und Ermächtigungen
          • § 121 Inlandsvermögen
        • Fünfter Abschnitt – Gesonderte Feststellungen
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          Fünfter Abschnitt – Gesonderte Feststellungen
          • § 151 Gesonderte Feststellungen
          • § 152 Örtliche Zuständigkeit
          • § 153 Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist
          • § 154 Beteiligte am Feststellungsverfahren
          • § 155 Rechtsbehelfsbefugnis
          • § 156 Außenprüfung
        • Sechster Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
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          Sechster Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
          • A. Allgemeines
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            A. Allgemeines
            • § 157 Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten
          • B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
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            B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
            • I. Allgemeines
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              I. Allgemeines
              • § 158 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
              • § 159 Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen
              • § 160 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
              • § 161 Bewertungsstichtag
              • § 162 Bewertung des Wirtschaftsteils
              • § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte
              • § 164 Mindestwert
              • § 165 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert
              • § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert
              • § 167 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils
              • § 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
            • II. Besonderer Teil
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              II. Besonderer Teil
              • a) Landwirtschaftliche Nutzung
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                a) Landwirtschaftliche Nutzung
                • § 169 Tierbestände
                • § 170 Umlaufende Betriebsmittel
              • b) Forstwirtschaftliche Nutzung
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                b) Forstwirtschaftliche Nutzung
                • § 171 Umlaufende Betriebsmittel
                • § 172 Abweichender Bewertungsstichtag
              • c) Weinbauliche Nutzung
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                c) Weinbauliche Nutzung
                • § 173 Umlaufende Betriebsmittel
              • d) Gärtnerische Nutzung
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                d) Gärtnerische Nutzung
                • § 174 Abweichende Bewertungsverhältnisse
              • e) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
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                e) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
                • § 175 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
          • C. Grundvermögen
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            C. Grundvermögen
            • I. Allgemeines
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              I. Allgemeines
              • § 176 Grundvermögen
              • § 177 Bewertung
            • II. Unbebaute Grundstücke
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              II. Unbebaute Grundstücke
              • § 178 Begriff der unbebauten Grundstücke
              • § 179 Bewertung der unbebauten Grundstücke
            • III. Bebaute Grundstücke
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              III. Bebaute Grundstücke
              • § 180 Begriff der bebauten Grundstücke
              • § 181 Grundstücksarten
              • § 182 Bewertung der bebauten Grundstücke
              • § 183 Bewertung im Vergleichswertverfahren
              • § 184 Bewertung im Ertragswertverfahren
              • § 185 Ermittlung des Gebäudeertragswerts
              • § 186 Rohertrag des Grundstücks
              • § 187 Bewirtschaftungskosten
              • § 188 Liegenschaftszinssatz
              • § 189 Bewertung im Sachwertverfahren
              • § 190 Ermittlung des Gebäudesachwerts
              • § 191 Wertzahlen
            • IV. Sonderfälle
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              IV. Sonderfälle
              • § 192 Bewertung in Erbbaurechtsfällen
              • § 193 Bewertung des Erbbaurechts
              • § 194 Bewertung des Erbbaugrundstücks
              • § 195 Gebäude auf fremdem Grund und Boden
              • § 196 Grundstücke im Zustand der Bebauung
              • § 197 Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
            • V. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
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              V. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
              • § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
          • D. Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen
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            D. Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen
            • § 199 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens
            • § 200 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
            • § 201 Ermittlung des Jahresertrags
            • § 202 Betriebsergebnis
            • § 203 Kapitalisierungsfaktor
      • Dritter Teil – Schlussbestimmungen
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        Dritter Teil – Schlussbestimmungen
        • § 264 Bekanntmachung
        • § 265 Anwendungsvorschriften
  • B. Anhänge
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    B. Anhänge
    1. I. Zum ErbStG
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      I. Zum ErbStG
      • Anhang E 1 Ablösungsbetrag nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG a. F.
      • Anhang E 2 Allgemeine Verwaltungsanweisung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbStVA) und Mitwirkungspflichten anderer Finanzämter
      • Anhang E 3 Aussetzung der Versteuerung
      • Anhang E 4 Außensteuergesetz
      • Anhang E 5 Erbschaftsteuer-Finanzämter
      • Anhang E 6 - unbesetzt -
      • Anhang E 7 - unbesetzt -
      • Anhang E 8 Kontrollmitteilungen
      • Anhang E 9 - unbesetzt -
      • Anhang E 10 Lohnsummenparameter
      • Anhang E 11 - unbesetzt -
      • Anhang E 12 - unbesetzt -
      • Anhang E 13 Vordruckmuster der ErbStDV
    2. II. Zum BewG
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      II. Zum BewG
      • Anhang B 1 Kapitalisierungsfaktor
      • Anhang B 2 Baugesetzbuch
      • Anhang B 3 Baunutzungsverordnung
      • Anhang B 4 Betriebskostenverordnung
      • Anhang B 5 Bodenrichtwertrichtlinie
      • Anhang B 6 Bundeskleingartengesetz
      • Anhang B 7 Erbbaurechtsgesetz
      • Anhang B 8 Grundvermögen/Betriebsvorrichtungen - Abgrenzung
      • Anhang B 9 Immobilienwertermittlungsverordnung
      • Anhang B 10 Kapitalforderungen/-schulden, Ansprüche/Lasten, wiederkehrende Nutzungen/Leistungen - Bewertung
      • Anhang B 11 Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen/Leistungen
      • Anhang B 12 Wohnflächenverordnung
      • Anhang B 13 Wohnungseigentumsgesetz
      • Anhang B 14 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
      • Anhang B 15 Zweite Berechnungsverordnung
      • Anhang B 16 Verzeichnis der Feststellungs-Finanzämter

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  1. ErbStH 2020
  2. A. Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Erbschaftsteuer‑Durchführungsverordnung (ErbStDV), Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug -, Erbschaftsteuer‑Richtlinien 2019 (ErbStR 2019), Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStH 2019)
  3. Bewertungsgesetz (BewG) - Auszug -
  4. Zweiter Teil
  5. Sechster Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009
  6. C. Grundvermögen
  7. III. Bebaute Grundstücke
  8. § 190 Ermittlung des Gebäudesachwerts

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§ 190 Er­mitt­lung des Ge­bäu­de­sach­werts

S 3225

11Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. 2Regelherstellungskosten sind die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit. 3Durch Multiplikation der jeweiligen nach Absatz 2 an den Bewertungsstichtag angepassten Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes ergibt sich der Gebäuderegelherstellungswert. 4Die Regelherstellungskosten sind in der Anlage 24 enthalten.

21Die Anpassung der Regelherstellungskosten erfolgt anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes. 2Dabei ist auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft abzustellen, die das Statistische Bundesamt für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden jeweils als Jahresdurchschnitt ermittelt. 3Diese Preisindizes sind für alle Bewertungsstichtage des folgenden Kalenderjahres anzuwenden. 4Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht die maßgebenden Baupreisindizes im Bundessteuerblatt.

3Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage 24 zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es die darin aufgeführten Regelherstellungskosten nach Maßgabe marktüblicher gewöhnlicher Herstellungskosten aktualisiert, soweit dies zur Ermittlung des gemeinen Werts erforderlich ist.

41Vom Gebäuderegelherstellungswert ist eine Alterswertminderung abzuziehen. 2Diese wird regelmäßig nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 bestimmt. 3Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängert haben, so ist von einem entsprechenden späteren Baujahr auszugehen. 4Bei bestehender Abbruchverpflichtung für das Gebäude ist bei der Ermittlung der Alterswertminderung von der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes auszugehen. 5Der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert ist regelmäßig mit mindestens 30 Prozent des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen.

R B 190.1

Richtlinie

Regelherstellungskosten

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11Die Regelherstellungskosten (RHK) im Sinne des § 190 Abs. 1 BewG sind nicht die tatsächlichen, sondern die gewöhnlichen Herstellungskosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche einschließlich Umsatzsteuer. 2Sie werden unterteilt nach Grundstücksarten, Gebäudearten und Gebäudestandards, wie sie in der Anlage 24, Teil II. und III., zum BewG dargestellt sind. 3Sie wurden aus den Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) abgeleitet.

H B 190.1 (1)

Hinweise

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Umsatzsteuer

Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zählt zu den ungewöhnlichen und persönlichen Verhältnissen i. S. d. § 9 Absatz 2 Satz 3 BewG (> BFH vom 30.6.2010 II R 60/80, BStBl II S. 897).

R B 190.1 (2)

Richtlinie

Regelherstellungskosten

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21Die NHK 2010 und infolgedessen die RHK stellen Bundesmittelwerte dar, d. h. es handelt sich um Durchschnittswerte für das gesamte Bundesgebiet. 2Eine Regionalisierung der Regelherstellungskosten mittels sog. Regionalisierungs- und Ortsgrößenfaktoren erfolgt nicht. 3Die Berücksichtigung der örtlichen Marktverhältnisse erfolgt ausschließlich über die Anwendung der Wertzahl nach § 191 BewG.

R B 190.2

Richtlinie

Gebäudeart

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11Bei der Ermittlung der nach Anlage 24, Teil II., zum BewG anzunehmenden Gebäudeart ist auf das gesamte Gebäude oder einen baulich selbstständig abgrenzbaren Teil eines Gebäudes (Gebäudeteil) abzustellen. 2Entscheidend für die Einstufung ist allein das durch die Hauptnutzung des Gebäudes/Gebäudeteils entstandene Gesamtgepräge. 3Zur Hauptnutzung gehörende übliche Nebenräume (z. B. Lager- und Verwaltungsräume bei Warenhäusern) sind entsprechend dem Gesamtgepräge der Hauptnutzung zuzurechnen.

H B 190.2 (1)

Hinweise

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Tiefgaragenstellplatz bei Wohnungs- und Teileigentum

Bei Wohnungs- und Teileigentum mit Tiefgaragenstellplatz wird grundsätzlich von einer wirtschaftlichen Einheit ausgegangen. Der Tiefgaragenstellplatz ist hierbei als gesonderter Gebäudeteil unter Anwendung der Regelherstellungskosten der Gebäudeart 14.3. (Tiefgaragen) zu bewerten.

Teileigentum

Bei der Bewertung von Teileigentum ist zur Bestimmung der Gebäudeart grundsätzlich auf die Nutzung des Teileigentums abzustellen. Zur Bewertung eines Teileigentums als Rechtsanwalts-, Notar- oder Arztpraxis in einem mehrgeschossigen Wohnhaus, welches baulich wie ein vergleichbares Wohnungseigentum gestaltet ist, ist es sachgerecht, die Regelherstellungskosten der Gebäudearten 4.1. bis 4.3. heranzuziehen. Befindet sich ein solches Teileigentum z.B. in einem Büro- und Geschäftsgebäude, können die Regelherstellungskosten der Gebäudearten 5.2. bis 6.1. verwandt werden.

Wohnungseigentum

Für Wohnungseigentum in Gebäuden, die wie Ein- und Zweifamilienhäuser gestaltet sind, ist die Gebäudeart für Ein- und Zweifamilienhäuser anzusetzen.

R B 190.2 (2)

Richtlinie

Gebäudeart

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21Regelherstellungskosten für in der Anlage 24 zum BewG nicht aufgeführte Gebäudearten sind aus den Regelherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten. 2Zu diesem Zweck ist auf die Gebäudeart abzustellen, die mit der Hauptnutzung des Gebäudes die größten Übereinstimmungen aufweist.

H B 190.2 (2)

Hinweise

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Nicht aufgeführte Gebäudearten

Nach Tz. 20 der Anlage 24, Teil II., zum BewG gilt die Auffangklausel, wonach für nicht aufgeführte Gebäudearten (GA) die Regelherstellungskosten sowie die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (GND) aus vergleichbaren Gebäudearten abzuleiten sind. Hierzu folgende Ableitungsbeispiele:

Nicht aufgeführte GebäudeartVergleichbar mit GebäudeartGNDGA
Apotheke, Boutique, LadenKauf-/Warenhäuser50
Jahre
13.2
Baumarkt, Discountermarkt, Gar-
tenzentrum
Verbrauchermärkte30
Jahre
13.1
Gewerblich genutzte freistehende
Überdachung
Lagergebäude ohne Mischnut-
zung, Kaltlager
40
Jahre
16.1
Jugendheim, Tagesstätte, Bür-
gerhaus
Gemeindezentren, Vereinshei-
me
40
Jahre
7.1
Möbelhaus, eingeschossigVerbrauchermärkte30
Jahre
13.1
Möbelhaus, mehrgeschossigKauf-/Warenhäuser50
Jahre
13.2
Pferdestall u.Ä.Reithallen30
Jahre
18.1
RestaurantBeherbergungsstätten / Hotels /
Verpflegungseinrichtungen
40
Jahre
11.1
Tankstelle/WaschstraßeBetriebs-/Werkstätten, einge-
schossig
40
Jahre
15.1
ThermeFreizeitbäder/Kur- und Heilbä-
der
40
Jahre
12.4
WochenendhausEin- und Zweifamilienhäuser70
Jahre
1.01 –
3.33
R B 190.2 (3)

Richtlinie

Gebäudeart

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31Ist ein Gebäude zu mehr als 50 Prozent der bebauten Fläche unterkellert, ist von einem Gebäude mit Keller auszugehen. 2Entsprechend ist von einem Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss auszugehen, wenn dies zu mehr als 50 Prozent ausgebaut ist.

R B 190.3

Richtlinie

Gebäudestandard

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1Zur Feststellung des Gebäudestandards eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils ist die Beschreibung der Gebäudestandards in Anlage 24, Teil III., zum BewG zu verwenden. 2Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. 3Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. 4Merkmale, die die Tabelle nicht beschreibt, sind sachgerecht zu berücksichtigen. 5Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. 6Der Gebäudestandard wird regelmäßig anhand von fünf Standardstufen bestimmt, die sich nach den Standardmerkmalen der Bauteile unterscheiden. 7Liegen bei einem Bauteil verschiedene Standardmerkmale vor, ist für die Bestimmung der jeweiligen Standardstufe auf die überwiegenden Standardmerkmale abzustellen. 8Für ein Bauteil ist somit eine Standardstufe zu bestimmen. 9Bei den Wohngebäuden (Gebäudearten 1.01. bis 5.1. der Anlage 24 zum BewG) sind die Bauteile zusätzlich nach Wägungsanteilen zu gewichten. 10Ist ein Bauteil nicht vorhanden, bleiben die Regelherstellungskosten dieses Bauteils unberücksichtigt. 11In diesen Fällen wird bei den Wohngebäuden (Gebäudearten 1.01. bis 5.1. der Anlage 24 zum BewG) nur die Summe aus den gewichteten Regelherstellungskosten der vorhandenen Bauteile gebildet, bei den Nichtwohngebäuden (Gebäudearten 5.2. bis 13.3., 14.2. bis 14.4. und 15.1. bis 18.2. der Anlage 24 zum BewG) wird die Summe der Regelherstellungskosten der vorhandenen Bauteile durch die Anzahl der für die Gebäudeart nach Anlage 24, Teil III., zum BewG, typischerweise vorhandenen Bauteile dividiert (> H B 190.4). 12Für Einzel- und Mehrfachgaragen (Gebäudeart 14.1. der Anlage 24 zum BewG) werden die Standardstufen unmittelbar im Teil II. der Anlage 24 zum BewG beschrieben.

R B 190.4

Richtlinie

Baupreisindex

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11Die in der Anlage 24 zum BewG enthaltenen Regelherstellungskosten mit Kostenstand 2010 sind auf den Bewertungsstichtag zu beziehen. 2Für diese Anpassung ist nach § 190 Abs. 2 BewG auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft, die das Statistische Bundesamt für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden jeweils als Jahresdurchschnitt ermittelt hat, abzustellen. 3Diese Preisindizes sind für alle Bewertungsstichtage des folgenden Kalenderjahres anzuwenden. 4Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht die maßgebenden Baupreisindizes im Bundessteuerblatt.

21Zu den Wohngebäuden gehören die Gebäudearten 1.01. bis 5.1. der Anlage 24, Teil II., zum BewG (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Grundstücke bzw. Wohnhäuser mit Mischnutzung). 2Die übrigen Gebäudearten werden den Nichtwohngebäuden zugeordnet.

H B 190.3

Hinweise

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Bestimmung der Regelherstellungskosten (RHK) für ein freistehendes Einfamilienhaus (Gebäudeart 1.01.) bei unterschiedlichen Standardstufen
Beispiel:
BauteilStandardstufeWägungs-
anteil %
12345
Außenwändex23
Dachx15
Fenster und Außentürenx11
Innenwände und -türenx11
Deckenkonstruktion und
Treppen
x11
Fußbödenx5
Sanitäreinrichtungenx9
Heizungx9
Sonstige technische Aus-
stattung
x6
RHK in EUR/m² für die
Gebäudeart 1.01 nach An-
lage 24, Teil II., zum
BewG
65572583510051260

EUR/m²
BGF
Außenwände1 005 EUR/m² x 23 %231
Dach1 260 EUR/m² x 15 %189
Fenster und Außentüren835 EUR/m² x 11 %92
Innenwände und -türen835 EUR/m² x 11 %92
Deckenkonstruktion und Treppen835 EUR/m² x 11 %92
Fußböden835 EUR/m² x 5 %42
Sanitäreinrichtungen725 EUR/m² x 9 %65
Heizung835 EUR/m² x 9 %75
Sonstige technische Ausstattung835 EUR/m² x 6 %50
RHK in EUR/m² BGF (gewichtet)928

In den Fällen von Standardstufen mit Wägungsanteilen ist kaufmännisch auf volle Euro zu runden. H B 177 ErbStH 2011 findet insoweit keine Anwendung.

Bestimmung der Regelherstellungskosten (RHK) für ein neu errichtetes Bürogebäude (Gebäudeart 6.1.), bei dem ein Teil des Gebäudes bereits nutzbar ist, für den überwiegenden Teil des Gebäudes jedoch der Innen-ausbau, insbesondere die sonstige technische Ausstattung, zur Berücksichtigung der Bedürfnisse potentieller Mieter zurückgestellt wurde.
Beispiel:
Bauteile
(Anlage 24, Teil III., zum
BewG)
Standardstufe
12345
Außenwändex
Dachx
Fenster und Außentürenx
Innenwände und -türenx
Deckenkonstruktion und Treppenx
Fußbödenx
Sanitäreinrichtungenx
Heizungx
Sonstige technische Aus-
stattung
RHK in EUR/m² für die Ge-
bäudeart 6.1 nach Anlage
24, Teil II., zum BewG
735815104016851900

1234
Anzahl der
Bauteile
StandardstufeRegelherstellungs-
kosten
Spalte 1 x Spalte 3
12815 EUR/m²815 EUR/m²
531 040 EUR/m²5 200 EUR/m²
14685 EUR/m²1 685 EUR/m²
151 900 EUR/m²1 900 EUR/m²
Summe89 600 EUR/m²
RHK (Division durch die 9 Bauteile der Gebäudeart 6.1)1 066 EUR/m²
H B 190.4

Hinweise

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Indizierung der Regelherstellungskosten (RHK) am Bewertungsstichtag
Beispiel:
Einfamilienhaus (Gebäudeart 1.01)
Bewertungsstichtag15. Januar 2018
RHK aus der Anlage 24, Teil II., zum BewG / Gebäudeart 1.01
/ alle 9 Bauteile Standardstufe 3 / Basisjahr der RHK = 2010
835 EUR/m² BGF
Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes für das Jahr
2010 für Wohngebäude; Basisjahr = 2010
100,0
Maßgeblicher Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes
am Bewertungsstichtag für Wohngebäude (Jahresdurchschnitt
2017)
116,8

RHK = 116,8/100,0 x 835 EUR/m² = 975,28 EUR/m²  BGF ≈ 975 EUR/m²

R B 190.5

Richtlinie

Besonders werthaltige Außenanlagen

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1Übliche Außenanlagen und sonstige Anlagen sind regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. 2Nur in Einzelfällen mit besonders werthaltigen Außenanlagen und sonstigen Anlagen ist ein gesonderter Wertansatz zu prüfen. 3Außenanlagen sind besonders werthaltig, wenn sie das übliche der für die Gebäudeart typischen Außenanlagen offensichtlich überschreiten. 4Danach ist von einem gesonderten Wertansatz für Außenanlagen regelmäßig abzusehen, wenn ihre Sachwerte (RHK für Außenanlagen nach Alterswertminderung) bei einer überschlägigen Berechnung 10 Prozent des Gebäudesachwerts nicht übersteigen. 5Sind besonders werthaltige Außenanlagen zu erfassen, gelten die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen durchschnittlichen Herstellungskosten. 6Aus Vereinfachungsgründen bestehen keine Bedenken, die in der nachstehenden Tabelle dargestellten Werte analog den Wohngebäuden auf den Bewertungsstichtag zu indizieren (> R B 190.4).

Tabelle: Regelherstellungskosten für Außenanlagen (beispielhafte Darstellung/Basisjahr 2010 = 100)
Regelherstellungskosten der Außenanlagen
einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer
Typisierte Gesamtnutzungsdauer = 40 Jahre
EinfriedungenEuro je lfd. m
bis
1 m hoch
bis
2 m hoch
über
2 m hoch
Einfriedungsmauer aus Ziegelstein,
11,5 cm dick

70

110

135

Einfriedungsmauer aus Ziegelstein,
24 cm dick
105150180
Einfriedungsmauer aus Ziegelstein,
36,5 cm dick
135215295
Einfriedungsmauer aus Beton, Kunststein
und dgl.
75135170
Einfriedungsmauer aus Naturstein mit
Abdeckplatten
200260325

Wege- und PlatzbefestigungenEuro je m²

Wassergebundene leichte Decke auf
leichter Packlage

Betonplattenbelag

Sonstiger Plattenbelag

Asphalt-, Teer-, Beton-, oder ähnliche De-
cke auf Pack- oder Kieslage

Kopfstein- oder Kleinpflaster

Bruchsteinplatten mit Unterbeton


15

45

50

40

60

60

Freitreppen

Euro je lfd. m Stufen
80

Rampen

frei stehend ohne Verbindung mit einem
Gebäude

Euro je m² Grundfläche


105

Stützmauern

Beton
Bruchstein
Werkstein

Euro je m² vordere Ansichtsfläche
105
135
260
Typisierte Gesamtnutzungsdauer = 30
Jahre

Schwimmbecken je nach Ausführung

einfache Ausführung
normale Ausführung
gehobene Ausführung

Euro je m²
200
525
850
H B 190.5

Hinweise

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Bewertung von besonders werthaltigen Außenanlagen

> H 189 Bewertung im Sachwertverfahren (Beispiel)

R B 190.6

Richtlinie

Brutto-Grundfläche

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1Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277-2:2005-02 und deren konstruktive Umschließungen (> Anlage 24 zum BewG, Teil I., zum BewG).

21Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:

  • Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen
  • Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen
  • Bereich c: nicht überdeckt

2Die Regelherstellungskosten (RHK) berücksichtigen jedoch nur die Brutto-Grundfläche der Bereiche a und b. 3Der Bereich c wird nicht erfasst.

31Die Brutto-Grundflächen zur Berechnung der RHK sind getrennt nach Grundrissebenen zu ermitteln. 2Grundflächen von waagerechten Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen, Grundflächen von schräg liegenden Flächen, z. B. Tribünen, Zuschauerräumen, Treppen und Rampen, aus ihrer vertikalen Projektion zu ermitteln.

4Die Grundflächen sind in Quadratmeter anzugeben.

51Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz, Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. 2Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur vertikalen Projektion ihrer Überdeckung zu ermitteln. 3Brutto-Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind dem Bereich a zuzuordnen. 4Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege, Wartungsstege in abgehängten Decken. 5Nicht berücksichtigt bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche werden:

  • Kriechkeller,
  • Kellerschächte,
  • Außentreppen,
  • nicht nutzbare Dachflächen - auch Zwischendecken -,
  • Balkone (auch wenn sie überdeckt sind) und
  • Spitzböden (zusätzliche Ebene im Dachgeschoss, unabhängig vom Ausbauzustand).

6Auf die Brutto-Grundfläche anzurechnen sind nutzbare Dachgeschossflächen.

Anrechnung der Grundfläche der Dachgeschossebene bei der Ermittlung der BGF

Abbildung zur Zuordnung der Grundflächen zu den Bereichen a, b und c

Abbildung zur Zuordnung der Grundflächen zu den Bereichen a, b und c

H B 190.6

Hinweise

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Tiefgaragenstellplatz bei Wohnungs- und Teileigentum

Bei Wohnungs- und Teileigentum mit Tiefgaragenstellplatz wird grundsätzlich von einer wirtschaftlichen Einheit ausgegangen. Der Tiefgaragenstellplatz ist hierbei als gesonderter Gebäudeteil zu bewerten. Es bestehen keine Bedenken die Brutto-Grundfläche (BGF) des Tiefgaragenstellplatzes aus Vereinfachungsgründen wie folgt zu ermitteln:

BGF = tatsächliche Stellplatzfläche (Länge x Breite) x 1,55.

R B 190.7

Richtlinie

Alterswertminderung

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11Vom Gebäuderegelherstellungswert ist eine Alterswertminderung abzuziehen. 2Diese wird regelmäßig nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur typisierten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage zum 22 BewG bestimmt. 3Es bestehen aus Vereinfachungsgründen keine Bedenken, das Alter des Gebäudes durch Abzug des Jahres der Bezugsfertigkeit des Gebäudes vom Jahr des Bewertungsstichtags zu bestimmen. 4Hinsichtlich der Ermittlung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer gelten die Grundsätze des Ertragswertverfahrens entsprechend (> R B 185.3 Abs. 2 bzw. R B 185.4 Abs. 2).

2Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, kann ein fiktiv späteres Baujahr (> Abs. 3) anzunehmen oder die tatsächliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes (> Abs. 4) zu berücksichtigen sein.

31Ein fiktiv späteres Baujahr ist anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfassende Modernisierung ergeben. 2Hinsichtlich der durchgeführten Modernisierungsarbeiten ist auf die überwiegende Erneuerung bzw. Verbesserung der jeweiligen einzelnen Bauteile (Modernisierungselemente) abzustellen, die Punkte der Tabelle 1 sind für das jeweilige Bauteil folglich nur insgesamt oder gar nicht anzusetzen. 3Die Anzahl der Jahre der Verlängerung für die Ermittlung des fiktiven späteren Baujahrs ist den nachfolgenden Tabellen 2 bis 6 zu entnehmen. 4Eine Interpolation ist nicht vorzunehmen. 5Übersteigt das Gebäudealter am Bewertungsstichtag die übliche Gesamtnutzungsdauer ermittelt sich das fiktiv spätere Baujahr aus folgender Formel [Beispiel > H B 190.7 (3)]:

fiktives Bau-
jahr =
Jahr des Bewertungsstichtags + Verschiebung Baujahr ./.
übliche Gesamtnutzungsdauer

6Die nachfolgenden Tabellen sind für Wohngebäude und analog für Nichtwohngebäude anzuwenden.

Tabelle 1
ModernisierungselementePunkte
Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung4
Modernisierung der Fenster und Außentüren2
Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2
Modernisierung der Heizungsanlage2
Wärmedämmung der Außenwände4
Modernisierung von Bädern2
Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2

14 bis 16 Punkte: überwiegend modernisiert
≥ 18 Punkte: umfassend modernisiert

Tabelle 2
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren
Modernisierungsgrad
14 bis 16 Punkte≥ 18 Punkte
Gebäudealter (Jahre)Verschiebung Baujahr (Jahre)
≥ 1002
≥ 1525
≥ 2048
≥ 25612
≥ 30915
≥ 351219
≥ 401523
≥ 451827
≥ 502231
≥ 552635
≥ 603040
≥ 653444
= 703849
> 7038
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 38 ./. 70)
49
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 49 ./. 70)
Tabelle 3
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren
Modernisierungsgrad
14 bis 16 Punkte≥ 18 Punkte
Gebäudealter (Jahre)Verschiebung Baujahr (Jahre)
≥ 1002
≥ 1526
≥ 2059
≥ 25713
≥ 301016
≥ 351320
≥ 401724
≥ 452028
≥ 502433
≥ 552837
= 603342
> 6033
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 33 ./. 60)
42
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 42 ./. 60)
Tabelle 4
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren
Modernisierungsgrad
14 bis 16 Punkte≥ 18 Punkte
Gebäudealter (Jahre)Verschiebung Baujahr (Jahre)
≥ 1013
≥ 1536
≥ 20610
≥ 25814
≥ 301218
≥ 351522
≥ 401926
≥ 452330
= 502735
> 5027
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 27 ./. 50)
35
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 35 ./. 50)
Tabelle 5
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren
Modernisierungsgrad
14 bis 16 Punkte≥ 18 Punkte
Gebäudealter (Jahre)Verschiebung Baujahr (Jahre)
≥ 501
≥ 1024
≥ 1547
≥ 20711
≥ 251015
≥ 301319
≥ 351723
= 402228
> 4022
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 22 ./. 40)
20
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 28 ./. 40)
Tabelle 6
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 30 Jahren
Modernisierungsgrad
14 bis 16 Punkte≥ 18 Punkte
Gebäudealter (Jahre)Verschiebung Baujahr (Jahre)
≥ 501
≥ 1025
≥ 1558
≥ 20812
≥ 251216
= 301621
> 3016
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 16 ./. 30)
21
(> Satz 5; Jahr des Bewer-
tungsstichtags + 21 ./. 30)

4Bei bestehender Abbruchverpflichtung für das Gebäude ist bei der Ermittlung der Alterswertminderung von der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes auszugehen (§ 190 Abs. 4 Satz 4 BewG).

51Der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert ist regelmäßig mit mindestens 30 Prozent des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen. 2Diese Restwertregelung berücksichtigt, dass auch ein älteres Gebäude, das laufend instand gehalten wird, einen Wert hat. 3Sie berücksichtigt einen durchschnittlichen Erhaltungszustand und macht in vielen Fällen die Prüfung entbehrlich, ob die restliche Lebensdauer des Gebäudes infolge baulicher Maßnahmen verlängert wurde. 4Bei vertraglicher Abbruchverpflichtung für das Gebäude, kann dieser Mindestansatz jedoch unterschritten werden (> R B 190.7 Abs. 4).

R B 190.8

Richtlinie

Grundstück mit mehreren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen

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11Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen von einer gewissen Selbstständigkeit, die eine verschiedene Bauart aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich zu bewerten. 2Ist z. B. ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebaut, ergibt die Summe aus dem Gebäudesachwert des Einfamilienhauses und dem Gebäudesachwert der Garage den Gebäudewert. 3Regelherstellungskosten, Brutto-Grundfläche und Alterswertminderung sind jeweils gesondert zu ermitteln. 4Für selbstständige Gebäude bzw. Gebäudeteile für das bzw. für die in den Anlagen zum BewG keine Gebäudeart ausgewiesen ist, sind die Gesamtnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer Gebäudearten und die Regelherstellungskosten aus den Regelherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten. 5Zur Bestimmung der Gesamtnutzungsdauer gilt R B 185.4 Abs. 2 Nummer 2 entsprechend.

H B 190.8 (1)

Hinweise

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Geschäftsgrundstück (mehrere selbständige Gebäude/unterschiedliche Gebäudearten)
Beispiel:

Befindet sich auf einem Geschäftsgrundstück neben industriellen Gebäuden ein Mehrfamilienhaus, welches als Wohnunterkunft für die Arbeitnehmer des Betriebs genutzt wird, ist es sachgerecht, für dieses Gebäude die Gesamtnutzungsdauer für Mietwohngrundstücke (70 Jahre nach Anlage zum 22 BewG) und die Regelherstellungskosten für die Gebäudearten 4.1. bis 4.3. (Mehrfamilienhäuser) heranzuziehen.

R B 190.8 (2)

Richtlinie

Grundstück mit mehreren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen

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21Anbauten teilen im Allgemeinen auf Grund ihrer Bauart oder Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. 2Ist dagegen anzunehmen, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Alterswertminderung als das Hauptgebäude haben wird, gilt Abs. 1 entsprechend. 3Für Aufstockungen ist im Allgemeinen das Baujahr der unteren Geschosse zu Grunde zu legen. 4Es ist jedoch zu prüfen, ob durch die baulichen Maßnahmen für das Gebäude ein fiktiv späteres Baujahr anzunehmen ist.

31Bei einer wirtschaftlichen Einheit mit mehreren nichtselbstständigen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ist von einer einheitlichen Alterswertminderung auszugehen. 2Zur Bestimmung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer gelten in diesen Fällen R B 185.3 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 entsprechend.

Anlage

Anlage 24 (zu § 190 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3)

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Ermittlung des Gebäuderegelherstellungswertes

  1. Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF)

1Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:

Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,
Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,
Bereich c: nicht überdeckt.

Für die Anwendung der Regelherstellungskosten (RHK) sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zu Grunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen.

Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.

2Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken.

  1. Regelherstellungskosten (RHK)

Regelherstellungskosten auf Grundlage der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) in Euro/m² BGF einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (Kostenstand 2010)

1-3Ein- und Zweifamilienhäuser
 
Standardstufe
Keller- und Erdgeschoss12345

 

Dachgeschoss ausgebaut

Dachgeschoss ausgebaut
1.01freistehende
Einfamilienhäuser
65572583510051260
1.011freistehende
Zweifamilienhäuser  
68876187710551323
2.01Doppel- und
Reihenendhäuser
6156857859451180
3.01Reihenmittelhäuser5756407358851105

 

Dachgeschoss nicht ausgebaut

Dachgeschoss nicht
ausgebaut
1.02freistehende
Einfamilienhäuser
5456056958401050
1.021freistehende
Zweifamilienhäuser  
5726357308821103
2.02Doppel- und
Reihenendhäuser
515570655790985
3.02Reihenmittelhäuser480535615740925

 

 

Flachdach oder flach geneigtes Dach

Flachdach oder flach
geneigtes Dach
1.03freistehende
Einfamilienhäuser
70578590010851360
1.031freistehende
Zweifamilienhäuser  
74082494511391428
2.03Doppel- und
Reihenendhäuser
66573584510201275
3.03Reihenmittelhäuser6206907959551195
Standardstufe
Keller-, Erd- und Obergeschoss12345

 

Dachgeschoss ausgebaut mit Obergeschoss

Dachgeschoss ausgebaut
1.11freistehende
Einfamilienhäuser
65572583510051260
1.111freistehende
Zweifamilienhäuser  
68876187710551323
2.11Doppel- und
Reihenendhäuser
6156857859451180
3.11Reihenmittelhäuser5756407358851105

 

Dachgeschoss nicht ausgebaut mit Obergeschoss

Dachgeschoss nicht
ausgebaut
1.12freistehende
Einfamilienhäuser
5706357308801100
1.121freistehende
Zweifamilienhäuser  
5996677679241155
2.12Doppel- und
Reihenendhäuser
5355956858251035
3.12Reihenmittelhäuser505560640775965

 

 

Flachdach oder flach geneigtes Dach mit Obergeschoss

Flachdach oder flach
geneigtes Dach
1.13freistehende
Einfamilienhäuser
66574085010251285
1.131freistehende
Zweifamilienhäuser  
69877789310761349
2.13Doppel- und
Reihenendhäuser
6256958009651205
3.13Reihenmittelhäuser5856507509051130
Standardstufe
Erdgeschoss, nicht unterkellert12345

 

Dachgeschoss ausgebaut (Erdgeschoss, nicht unterkellert)

Dachgeschoss ausgebaut
1.21freistehende
Einfamilienhäuser
790875100512151515
1.211freistehende
Zweifamilienhäuser  
830919105512761591
2.21Doppel- und
Reihenendhäuser
74082594511401425
3.21Reihenmittelhäuser69577088510651335

 

Dachgeschoss nicht ausgebaut (Ergeschoss, nicht unterkellert)

Dachgeschoss nicht
ausgebaut
1.22freistehende
Einfamilienhäuser
5856507459001125
1.221freistehende
Zweifamilienhäuser  
6146837829451181
2.22Doppel- und
Reihenendhäuser
5506107008451055
3.22Reihenmittelhäuser515570655790990

 

 

Flachdach oder flach geneigtes Dach (Erdgeschoss, nicht unterkellert)

Flachdach oder flach
geneigtes Dach
1.23freistehende
Einfamilienhäuser
9201025118014201775
1.231freistehende
Zweifamilienhäuser  
9661076123914911864
2.23Doppel- und
Reihenendhäuser
865965110513351670
3.23Reihenmittelhäuser810900103512501560
Standardstufe
Erd- und Obergeschoss,
nicht unterkellert
12345

 

Dachgeschoss ausgebaut (Erd- u. Obergeschoss, nicht unterkellert)

Dachgeschoss ausgebaut
1.31freistehende
Einfamilienhäuser
72080092011051385
1.311freistehende
Zweifamilienhäuser  
75684096611601454
2.31Doppel- und
Reihenendhäuser
67575086510401300
3.31Reihenmittelhäuser6357058109751215

 

Dachgeschoss nicht ausgebaut (Erd- u. Obergeschoss, nicht unterkellert)

Dachgeschoss nicht
ausgebaut
1.32freistehende
Einfamilienhäuser
6206907909551190
1.321freistehende
Zweifamilienhäuser  
65172583010031250
2.32Doppel- und
Reihenendhäuser
5806457458951120
3.32Reihenmittelhäuser5456056958401050

 

 

Flachdach oder flach geneigtes Dach (Erd- u. Obergeschoss, nicht unterkellert)

Flachdach oder flach
geneigtes Dach
1.33freistehende
Einfamilienhäuser
785870100012051510
1.331freistehende
Zweifamilienhäuser  
824914105012651586
2.33Doppel- und
Reihenendhäuser
73582094011351415
3.33Reihenmittelhäuser69076588010601325
4Wohnungseigentum und vergleichbares Teileigentum in Mehrfamilienhäusern (ohne Tiefgaragenplatz) / Mehrfamilienhäuser
Für Wohnungseigentum in Gebäuden, die wie Ein- und Zweifamilienhäuser im Sinne des § 181 Absatz 2 BewG gestaltet sind, werden die Regelherstellungskosten der Ein- und Zweifamilienhäuser zugrunde gelegt.
Umrechnungsfaktor hinsichtlich der Brutto-Grundfläche (BGF) für Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern:
BGF = 1,55 x Wohnfläche
 Standardstufe
12345
4.1Mehrfamilienhäuser mit bis
zu 6 WE
6507208259851190
4.2Mehrfamilienhäuser mit 7
bis 20 WE
6006657659151105
4.3Mehrfamilienhäuser mit
mehr als 20 WE
5906557559001090
5-18Gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke.
 Standardstufe
12345
5.1Gemischt genutzte Grund-
stücke (Wohnhäuser mit
Mischnutzung)
60567586010851375
5.2Banken und ähnliche
Geschäftshäuser mit
Wohnanteil
  
62569589013751720
5.3Banken und ähnliche
Geschäftshäuser ohne
Wohnanteil
65573093015201900
 Standardstufe
12345
6.1Bürogebäude/Verwaltungs-
gebäude
735815104016851900
 Standardstufe
12345
7.1Gemeindezentren/
Vereinsheime
795885113014251905
7.2Saalbauten/
Veranstaltungsgebäude
9551060135515952085
 Standardstufe
12345
8.1Kindergärten9151020130014951900
8.2Allgemeinbildende Schulen,
Berufsbildende Schulen,
Hochschulen
10201135145016702120
8.3Sonderschulen11151240158518202315
 Standardstufe
12345
9.1Wohnheime/Internate705785100012251425
9.2Alten-/Pflegeheime825915117014351665
 Standardstufe
12345
10.1Krankenhäuser/Kliniken12101345172020802765
10.2Tageskliniken/Ärztehäuser11151240158519452255
 Standardstufe
12345
11.1Beherbergungsstätten/
Hotels/Verpflegungsein-
richtungen
9751085138518052595
 Standardstufe
12345
12.1Sporthallen (Einfeldhallen)9301035132016701955
12.2Sporthallen (Dreifeldhallen/
Mehrzweckhallen)
10501165149017752070
12.3Tennishallen710790101011901555
12.4
Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder1725
1920
2450
2985
3840
 Standardstufe
12345
13.1Verbrauchermärkte5105657208701020
13.2Kauf-/Warenhäuser9301035132015851850
13.3Autohäuser ohne
Werkstatt
66573594012401480
 Standardstufe
12345
14.1Einzelgaragen/
Mehrfachgaragen  
245485780
14.2Hochgaragen  480655780
14.3Tiefgaragen  560715850
14.4
Nutzfahrzeuggaragen530
680
810
14.5
 Carports 190

 Standardstufe
12345
15.1Betriebs-/Werkstätten,
eingeschossig
68576097011651430
15.2Betriebs-/Werkstätten,
mehrgeschossig ohne
Hallenanteil
64071591010901340
15.3Betriebs-/Werkstätten,
mehrgeschossig, hoher
Hallenanteil
4354856208601070
15.4
Industrielle
Produktionsgebäude,
Massivbauweise
670
745
950
1155
1440
15.5
Industrielle
Produktionsgebäude,
überwiegend
Skelettbauweise
495
550
700
965
1260
 Standardstufe
12345
16.1Lagergebäude ohne
Mischnutzung, Kaltlager
245275350490640
16.2Lagergebäude mit bis
zu 25 % Mischnutzung  
390430550690880
16.3Lagergebäude mit mehr
als 25 % Mischnutzung  
62569589010951340
 Standardstufe
12345
17.1Museen13251475188022952670
17.2Theater14601620207026253680
17.3Sakralbauten11851315151020602335
17.4
Friedhofsgebäude
1035
1150
1320
1490
1720
 Standardstufe
12345
18.1Reithallen235260310
18.2ehemalige landwirtschaft-
liche Mehrzweckhallen,
Scheunen, u.Ä.
245270350
19Teileigentum
Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.
20Auffangklausel
Regelherstellungskosten für nicht aufgeführte Gebäudearten sind aus den Regelherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten.
  1. Beschreibung der Gebäudestandards

Die Beschreibung der Gebäudestandards ist beispielhaft und dient der Orientierung. Sie kann nicht alle in der Praxis auftretenden Standardmerkmale aufführen. Es müssen nicht alle aufgeführten Merkmale zutreffen. Die in der Tabelle angegebenen Jahreszahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Zeitraum gültigen Wärmeschutzanforderungen; in Bezug auf das konkrete Bewertungsobjekt ist zu prüfen, ob von diesen Wärmeschutzanforderungen abgewichen wird. Die Beschreibung der Gebäudestandards basiert auf dem Bezugsjahr der Normalherstellungskosten (Jahr 2010).

1-5.1①1.01 - 3.33 Ein- und Zweifamilienhäuser
②4.1-5.1 Wohnungseigentum und vergleichbares Teileigentum in Mehrfamilienhäusern (ohne Tiefgaragenplatz) / Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)
StandardstufeWägungs-
anteil
12345
nicht zeitgemäßzeitgemäß
einfachsteinfachBasisgehobenaufwendig
Außen-
wände
Holzfachwerk, Ziegelmauerwerk, Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Faserzementplatten, Bitumenschindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980)ein-/zweischaliges Mauerwerk, z. B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995)ein-/zweischaliges Mauerwerk, z. B.
aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)
Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung (z. B. Passivhausstandard)23
Dach
Dachpappe, Faserzementplatten / Wellplatten; keine bis geringe Dachdämmungeinfache Betondach-steine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995)Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995); Rinnen und Fallrohre aus Zinkblechglasierte Tondachziegel, Flachdachausbildung teilweise als Dachterrassen; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachformen, z. B. Mansarden-/Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung, z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; hochwertigste Dämmung (z. B. Passivhausstandard); Rinnen und Fallrohre aus Kupfer
①aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendach-konstruktionen
15
Fenster
und
Außen-
türen
Einfachverglasung; einfache HolztürenZweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995)Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlage z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien11
Innen-
wände
und
-türen
Fachwerkwände, einfache Putze/ Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungenmassive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise (z. B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Stahlzargennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen
①Holzzargen
Sichtmauerwerk; Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblätter
①Wandvertäfelungen (Holzpaneele)
gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente
①Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akkustikputz
11
Decken-
konstruktion
und
Treppen
Holzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz; Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein Trittschallschutz
①Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein Trittschallschutz
Holzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken; Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und Ausführung
①Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und Ausführung
①Beton- und Holzbalkendecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); geradläufige Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Harfentreppe, Trittschallschutz
②Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); einfacher Putz
①Decken mit größerer Spannweite, Decken-verkleidung (Holz-paneele/Kassetten); gewendelte Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Hartholztreppenanlage in besserer Art und Ausführung
②zusätzlich Deckenverkleidung
Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)
①Decken mit großen Spannweiten, gegliedert; breite Stahlbeton-, Metall- oder Hartholztreppenanlage mit hochwertigem Geländer
11
Fuß-
böden
ohne BelagLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und AusführungLinoleum-,Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion5
Sanitär-
einrichtungen
einfaches Bad mit Stand-WC; Installation auf Putz; Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne;
einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest
Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest; Dusche und Badewanne
①1 Bad mit WC, Gäste-WC
②1 Bad mit WC je Wohneinheit
1–2 Bäder (②je Wohneinheit) mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen; jeweils in gehobener Qualitäthochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors)
①mehrere großzügige, hochwertige Bäder, Gäste-WC;
②2 und mehr Bäder je Wohneinheit
9
Heizung
Einzelöfen, SchwerkraftheizungFern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwandthermen, Nachtstromspeicher-, Fußbodenheizung (vor ca. 1995)elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwassererzeugung
①zusätzlicher Kaminanschluss
Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme
①aufwendige zusätzliche Kaminanlage
9
Sonstige
technische
Ausstattung
sehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter),
Leitungen tlw. auf Putz
wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungenzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse;
②Personenaufzugsanlagen
Video- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem
②aufwendige Personenaufzugsanlagen
6
5.2-17.4③ 5.2-6.1 Banken und ähnliche Geschäftshäuser, Bürogebäude/Verwaltungsgebäude
④ 7.1-8.3 Gemeindezentren/Vereinsheime, Saalbauten/Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen
⑤ 9.1-11.1 Wohnheime, Alten-/Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen
⑥ 12.1-12.4 Sporthallen, Tennishallen, Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder
⑦ 13.1-13.3 Verbrauchermärkte, Kauf-/Warenhäuser, Autohäuser
⑧ 15.1-16.3 Betriebs-/Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude
⑨ 17.1-17.4 Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude
Standardstufe
12345
nicht zeitgemäßzeitgemäß
einfachsteinfachBasisgehobenaufwendig
Außen-
wände
Mauerwerk mit Putz oder mit Fugenglattstrich und Anstrich; einfache Wände, Holz-, Blech-, Faserzementbekleidung, Bitumenschindeln oder einfache Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980)ein-/zweischaliges Mauerwerk, z. B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; einfache Metall-Sandwichelemente; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995)Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995); ein-/zweischalige Konstruktion, z. B. Mauerwerk, aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; gedämmte Metall-SandwichelementeVerblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005);Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer-/ Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; stark überdurchschnittliche Dämmung
③④⑤⑥⑦aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.)
③Vorhangfassade aus Glas
Konstruktion ⑧
Holzkonstruktion in nicht zeitgemäßer statischer AusführungMauerwerk, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion in nicht zeitgemäßer statischer AusführungStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; hohe Belastbarkeit der Decken und Bödengrößere stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; höhere Belastbarkeit der Decken und Böden
 DachDachpappe, Faserzementplatten / Wellplatten, Blecheindeckung; kein Unterdach; keine bis geringe Dachdämmungeinfache Betondachsteine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln; nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995)Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995); Rinnen und Fallrohre aus Zinkblechbesondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)
③④⑤⑥⑦glasierte Tondachziegel ③⑧schweres Massivflachdach
⑨Biberschwänze
hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer; Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft
③④⑤befahrbares Flachdach
③④stark überdurchschnittliche Dämmung
⑤⑥⑦⑧hochwertigste Dämmung
Fenster-
und
Außen-
türen
Einfachverglasung; einfache HolztürenIsolierverglasung, Zweifachverglasung (vor ca. 1995); Eingangstüren mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995)Zweifachverglasung (nach ca. 1995)
③nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Eingangstüren
⑨kunstvoll gestaltete farbiges Fensterglas, Ornamentglas
Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen
③④⑥⑦⑧höherwertige Türanlagen
⑤nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Eingangstüren
⑨besonders große kunstvoll gestaltete farbige Fensterflächen
große, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz)
③④⑦⑧Außentüren in hochwertigen Materialien
③Automatiktüren
⑥Automatik-Eingangstüren
⑨Bleiverglasung mit Schutzglas, farbige Maßfenster
Innen-
wände
und
-türen
Fachwerkwände, einfache Putze/ Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungen massive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise (z. B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Kunststoff-/ Holztürblätter, Stahlzargen④⑤⑥⑦nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen
⑤⑥⑦schwere Türen
③nicht tragende Innenwände in massiver Ausführung; schwere Türen
④schwere und große Türen
⑤nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienung
⑧Anstrich
③④⑤⑥⑦Sichtmauerwerk
④⑤Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren
③Innenwände für flexible Raumkonzepte (größere statische Spannweiten der Decken)
⑤nur Beherbergungsstätten und Verpflegungs-einrichtungen: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienung
⑥rollstuhlgerechte Bedienung
⑧tlw. gefliest, Sichtmauerwerk; Schiebetürelemente, Glastüren
⑨schmiedeeiserne Türen
③④⑤⑥⑦gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien)
④Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akkustikputz
③Wände aus großformatigen Glaselementen, Akustikputz, tlw. Automatiktüren, rollstuhl­gerechte Bedienung
④raumhohe aufwendige Türelemente; tlw. Automatik­türen, rollstuhl­gerechte Bedienung
⑤⑥⑦Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente
⑦rollstuhlgerechte Bedienung, Automatiktüren
⑧überwiegend gefliest; Sichtmauerwerk; gestaltete Wandabläufe
Decken-
konstruktion
und
Treppen
Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein Trittschallschutz
③④⑤Holzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz
Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und Ausführung
③④⑤⑥⑦⑧⑨Holzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken
③④⑤⑦Betondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz
③④abgehängte Decken
⑤⑦Deckenverkleidung
⑥Betondecke
③höherwertige abgehängte Decken
④⑤⑥⑦Decken mit großen Spannweiten
④Deckenverkleidung
hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer
③⑦Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)
④⑤⑥⑦Decken mit größeren Spannweiten
Fußbödenohne BelagLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und Ausführung
⑨Holzdielen
③④⑤⑦Fliesen, Kunststeinplatten
③④Linoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung
⑤⑦Linoleum- oder PVC-Böden besserer Art und Ausführung
nur Sporthallen: Beton, Asphaltbeton, Estrich oder Gussasphalt auf Beton; Teppichbelag, PVC; nur Freizeitbäder/ Heilbäder: Fliesenbelag
⑧Beton
⑨Betonwerkstein, Sandstein
③⑤⑦Natursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
③⑦Fertigparkett
⑥nur Sporthallen: hochwertigere flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigerer Schwingboden
⑧Estrich, Gussasphalt 
③④⑤⑦hochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion
⑥nur Sporthallen: hochwertigste flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigster Schwingboden; nur Freizeitbäder/ Heilbäder: hochwertiger Fliesenbelag und Natursteinboden
⑧beschichteter Beton oder Estrichboden; Betonwerkstein, Verbundpflaster
⑨Marmor, Granit
Sanitär-
einrichtungen
einfache Toilettenanlagen (Stand-WC); Installation auf Putz; Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge, WC und Bäderanlage geschossweiseToilettenanlagen in einfacher Qualität; Installation unter Putz; WCs und Duschräume je Geschoss; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliestSanitäreinrichtung in Standard-Ausführung
③④ausreichende Anzahl von Toilettenräumen
⑤mehrere WCs und Duschbäder je Geschoss; Waschbecken im Raum
⑥wenige Toilettenräume und Duschräume bzw. Waschräume
⑦⑧wenige Toilettenräume
Sanitäreinrichtung in besserer Qualität
③④höhere Anzahl Toilettenräume
⑤je Raum ein Duschbad mit WC
nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerecht
⑥ausreichende Anzahl von Toilettenräumen und Duschräumen
⑦⑧ausreichende Anzahl von Toilettenräumen
Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
③④großzügige Toilettenanlagen jeweils
⑤je Raum ein Duschbad mit WC in guter Ausstattung;
nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerecht
⑥großzügige Toilettenanlagen und Duschräume mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
⑦großzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität
⑧großzügige Toilettenanlagen
HeizungEinzelöfen, Schwerkraftheizung, dezentrale Warmwasserversorgung
⑨Elektroheizung im Gestühl
Zentralheizung mit Radiatoren (Schwerkraftheizung); einfache Warmluftheizung, mehrere Ausblasöffnungen; Lufterhitzer mit Wärmetauscher mit zentraler Kesselanlage, Fußbodenheizung (vor ca. 1995)
⑨einfache Warmluftheizung, eine Ausblasöffnung,
elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für Warmwassererzeugung
③④⑥⑦⑧Fußbodenheizung
⑧zusätzlicher Kaminanschluss
Solarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme
③④⑤⑦Klimaanlage
⑧Kaminanlage
Sonstige
technische
Ausstattung
sehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstromschutz­schalter (FI-Schalter), Leitungen auf Putz, einfache Leuchtenwenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, Installation unter Putz③④⑦zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz
⑤⑥⑧zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz
⑤⑦Personenaufzugsanlagen
⑧Teeküchen
zahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen,
③④⑤⑦⑧dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher
⑥Lüftung mit Wärmetauscher
③⑤mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse
③④⑦hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen
③Messverfahren von Verbrauch, Regelung von Raumtemperatur und Raumfeuchte
③④⑦Sonnenschutzsteuerung
③④elektronische Zugangskontrolle; Personenaufzugsanlagen
④⑦Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung
⑧Kabelkanäle; kleinere Einbauküchen mit Kochgelegenheit, Aufenthaltsräume; Aufzugsanlagen
Video- und zentrale Alarmanlage; Klimaanlage, Bussystem
③④⑤⑦⑧zentrale Lüftung mit Wärmetauscher
⑦Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung
③aufwendige Personenaufzugsanlagen
⑤⑦⑧aufwendige Aufzugsanlagen
⑧Küchen, Kantinen
14.2-14.414.2-14.4 Hoch-, Tief- und Nutzfahrzeuggaragen
Standardstufe
1-345
Basisgehobenaufwendig
Außenwändeoffene KonstruktionEinschalige Konstruktionaufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulen­stellungen, Erker etc.)
KonstruktionStahl- und Betonfertigteile überwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweitengrößere stützenfreie Spannweiten
DachFlachdach, Folienabdichtung Flachdachausbildung; Wärmedämmungbefahrbares Flachdach (Parkdeck)
Fenster und
Außentüren
einfache Metallgitterbegrünte Metallgitter, GlasbausteineAußentüren in hochwertigen Materialien
FußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder Estrichboden
Sonstige
technische
Ausstattung
Strom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage;Treppenhaus; BrandmelderSprinkleranlage; Rufanlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; mechanische Be- und Entlüftungsanlagen; Parksysteme für zwei PKW übereinander; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; Beschallung; Parksysteme für drei oder mehr PKW übereinander; aufwendigere Aufzugsanlagen
18.1-18.2⑩ 18.1 Reithallen
 ①① 18.2 Ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen, u.Ä.
Standardstufe
1-345
Basisgehobenaufwendig
Außen-
wände
Holzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbeton­stützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung
DachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fenster
und
Außen-
türen
bzw. -tore
Lichtplatten aus Kunststoff
⑩Holz-Brettertüren
①①Holztore
Kunststofffenster
⑩Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb
①①Metall-Sektionaltore
Türen und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil
Innen-
wände
Keinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als  Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen
Decken-
kon-
strukt-
ionen
KeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen
Fuß-
böden
⑩Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Vlies, Tretschicht: Sand
①①Beton-Verbund­steinpflaster
⑩zusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffgewebe, Tretschicht: Sand und Holzspäne
①①zusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte
⑩Estrich auf Dämmung, Fliesen oder Linoleum in Nebenräumen; zusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoff­platten, Tretschicht: Sand und Textilflocken, Betonplatte im Bereich der Nebenräume
①①zusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet, Anstrich
Baukon-
struktive
Einbauten
⑩
⑩Reithallenbande aus Nadelholz zur Abgrenzung der Reitfläche⑩zusätzlich/alternativ: Vollholztafeln fest eingebaut⑩zusätzlich/alternativ: Vollholztafeln, Fertigteile zum Versetzen
Abwas-
ser-,
Wasser-,
Gas-
anlagen
Regenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität)zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss
Wärme-
versor-
gungs-
anlagen
KeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessel
Lufttech-
nische
Anlagen
KeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage
Stark-
strom-
Anlagen
Leitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten
Nutzungs-
spezi-
fische
Anlagen
 Keine⑩Reitbodenbewässerung (einfache Ausführung)
①①Schüttwände aus Holz zwischen Stahlstützen, Trocknungsanlage für Getreide②
⑩Reitbodenbewässerung (komfortable Ausführung)
①①Schüttwände aus Beton-Fertigteilen②
1
ermittelt mit Korrekturfaktor 1,05 bezogen auf die Regelherstellungskosten für freistehende Einfamilienhäuser
2
Anteil der Wohnfläche bis 20 Prozent
3
Standardstufe 1-3: Fertiggaragen; Standardstufe 4: Garagen in Massivbauweise;
Standardstufe 5: individuelle Garagen in Massivbauweise mit besonderen Ausführungen wie Ziegeldach, Gründach, Bodenbeläge, Fliesen o.ä., Wasser, Abwasser und Heizung
4
Umrechnungsfaktor hinsichtlich der Brutto-Grundfläche (BGF) für Tief- und Hochgaragen: BGF = tatsächliche Stellplatzfläche (Länge x Breite) x 1,55
5
Lagergebäude mit Mischnutzung sind Gebäude mit einem überwiegenden Anteil an Lagernutzung und einem geringeren Anteil an anderen Nutzungen wie Büro, Sozialräume, Ausstellungs- oder Verkaufsflächen etc.

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