Vorausvermächtnis oder Auflage im Fall einer unechten Teilungsanordnung
Beispiel:
Der Erblasser E setzt seine Kinder A und B zu gleichen Teilen als Erben ein. Der Nachlass besteht aus einem Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 800 000 EUR und aus Geldvermögen im Wert von 400 000 EUR. E bestimmt, dass A das Grundstück ohne Wertausgleichszahlung an B und B das Geldvermögen erhalten soll. Es liegt ein Vorausvermächtnis hinsichtlich des Anteils am Grundstück, für den keine Wertausgleichszahlung zu leisten ist, vor. Das Vorausvermächtnis ist steuerlich wie folgt zu bewerten:
Wert des Vorausvermächtnisses (Grundstücksanteil) ½ von 800 000 EUR |
400 000 EUR |
Für A und B ergeben sich folgende Erwerbe: Wert des Nachlasses abzüglich Wert des Vorausvermächtnisses A |
1 200 000 EUR ./. 400 000 EUR |
800 000 EUR |
Erbanteil je 1/2 Vorausvermächtnis A |
|
A 400 000 EUR + 400 000 EUR |
B 400 000 EUR + 0 EUR |
800 000 EUR | 400 000 EUR |
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