II. Wertermittlung
- § 10 Steuerpflichtiger Erwerb
- § 11 Bewertungsstichtag
- § 12 Bewertung
- § 13 Steuerbefreiungen
- § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirt schaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13b Begünstigtes Vermögen
- § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
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