1Beiträge an Personenvereinigungen, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, sind steuerfrei, soweit die von einem Mitglied im Kalenderjahr der Vereinigung geleisteten Beiträge 300 Euro nicht übersteigen. 2§ 13 Absatz 1 Nummer 16 und 18 bleibt unberührt.
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- ErbStH 2020
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- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- III. Berechnung der Steuer
- § 18 Mitgliederbeiträge
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