sog. Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG ) allgemeiner Freibetrag für sonstige Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 3 Nr. 26a EStG)
Geschenke (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienst- / Geschäftsreisen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG) ab 2014
Abwesenheit eintägig und mehr als 8 Stunden
An- und Abreisetag bei mehrtägiger Abwesenheit mit Übernachtung
Grundstücksteile von untergeordnetem Wert (§ 8 EStDV ) Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG)
Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)
L+F-Betriebe: Wirtschaftswert / Ersatzwirtschaftswert
Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 / § 5 EStG: Betriebsvermögen
Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG: Gewinn
Höchstbetrag § 7g Abs. 1 EStG
Fahrten / Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bzw. erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)
-
Höchstbetrag ohne Nachweis einer
Kfz-Nutzung
Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG)
Pauschbeträge für Werbungskosten (§ 9a EStG)
-
zu Versorgungsbezügen (§ 19 Abs. 2 EStG)
-
zu Einnahmen
i. S. d. § 22 Nr. 1, 1a und 5 EStG ab 2015
Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)
2/3 der Aufwendungen als Sonderausgaben, höchstens
Altersgrenze für Kinderbetreuungskosten
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG)
Schulgeld (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG)
30 Prozent des Entgelts, höchstens
Vorsorgeaufwendungen ab 2005
Altersvorsorgeaufwendungen § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
-
abziehbarer Prozentsatz (§ 10 Abs. 3 EStG)
-
Höchstbetrag (§ 10 Abs. 3 EStG)
- zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner
Max. Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG
Sonst. Vorsorgeaufwendungen § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a EStG
-
Höchstbetrag (§ 10 Abs. 4 Satz 1 EStG)
-
Höchstbetrag (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG)
Vorsorgeaufwendungen bis 2004
-
Grundhöchstbetrag (§ 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG)
- zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner
-
Vorwegabzug (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG)
- zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner
-
Kürzung des Vorwegabzugs in den Fällen des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG
-
Zusätzlicher Höchstbetrag für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 3 Nr. 3 EStG)
Veräußerungsfreibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)
Kappungsgrenze (§ 16 Abs. 4 Satz 3 EStG)
Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)
-
zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner
Freigrenze für sonstige Leistungseinkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)
Freigrenze für private Veräußerungsgewinne (§ 23 Abs. 3 EStG)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind
Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG)
in bestimmten Fällen doppelter Betrag
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 EStG)
in bestimmten Fällen doppelter Betrag
Grundfreibetrag (§ 32a EStG)
Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 EStG)
-
Höchstbetrag bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung und in bestimmten anderen Fällen
-
Anrechnungsfreier Beitrag
Freibetrag für ein auswärtig untergebrachtes Kind über 18 Jahre in Berufsausbildung (§ 33a Abs. 2 EStG)
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a Abs. 1 EStG)
-
bei geringfügiger Beschäftigung 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens
Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)
-
bei nicht geringfügigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und bei Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen 20 Prozent des Arbeitsentgelts, höchstens
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)
-
20 Prozent des Arbeitsentgelts, höchstens
Kindergeld (§ 66 Abs. 1 EStG)
-
für das erste und zweite Kind jeweils
-
für das dritte Kind jeweils
-
für das vierte und jedes weitere Kind jeweils
Steuererklärungspflichten
-
§ 56 Satz 1 Nr. 1
Buchst. a EStDV
-
§ 56 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStDV
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