IV. Tarif
- § 31 Familienleistungsausgleich
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§ 32
Kinder, Freibeträge für Kinder
- R 32.1 Im ersten Grad mit dem Stpfl. verwandte Kinder
- R 32.2 Pflegekinder
- R 32.3 Allgemeines zur Berücksichtigung von Kindern
- R 32.4 Kinder, die Arbeit suchen
- R 32.5 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
- R 32.6 Kinder, die sich in einer Übergangszeit befinden
- R 32.7 Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können
- R 32.8 Kinder, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder freiwillige Dienste leisten
- R 32.9 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
- R 32.10 Erwerbstätigkeit
- R 32.11 Verlängerungstatbestände bei Arbeit suchenden Kindern und Kindern in Berufsausbildung
- R 32.12 Höhe der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen
- R 32.13 Übertragung der Freibeträge für Kinder
- § 32a Einkommensteuertarif
- § 32b Progressionsvorbehalt
- § 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
- § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
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§ 33
Außergewöhnliche Belastungen
- § 64 EStDV Nachweis von Krankheitskosten
- R 33.1 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art
- R 33.2 Aufwendungen für existentiell notwendige Gegenstände
- R 33.3 Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
- R 33.4 Aufwendungen wegen Krankheit und Behinderung sowie für Integrationsmaßnahmen
- § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
- § 33b Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
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§ 34
Außerordentliche Einkünfte
- R 34.1 Umfang der steuerbegünstigten Einkünfte
- R 34.2 Steuerberechnung unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung
- R 34.3 Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG
- R 34.4 Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte aus der Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG)
- R 34.5 Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG
- § 34a Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
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§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen
- § 68 EStDV Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk
- R 34b.1 Gewinnermittlung
- R 34b.2 Ordentliche und außerordentliche Holznutzungen
- R 34b.3 Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen
- R 34b.4 Ermittlung der Steuersätze
- R 34b.5 Umfang der Tarifvergünstigung
- R 34b.6 Voraussetzungen für die Anwendung der Tarifvergünstigung
- R 34b.7 Billigkeitsmaßnahmen nach § 34b Abs. 5 EStG
- R 34b.8 Rücklage nach § 3 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes
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