Sondervergütungen für Gesellschafterdarlehen
Sondervergütungen eines Mitunternehmers für die Hingabe von Darlehen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 unterliegen auch dann nicht der anteiligen Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40, wenn sie ihrerseits aus nach § 3 Nr. 40 teilweise steuerbefreiten Einnahmen beglichen wurden (>BFH vom 06.02.2020 – BStBl II S. 448).
Wertaufholungen
Wertaufholungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, denen in früheren Jahren sowohl voll steuerwirksame als auch nur teilweise steuerwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind zunächst mit den nur teilweise steuerwirksamen und erst danach – mit der Folge der vollen Steuerpflicht daraus resultierender Gewinne – mit den voll steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu verrechnen (>BFH vom 19.08.2009 – BStBl II 2010 S. 760).
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