Betriebsverkleinerung
Zur Verkleinerung eines Forstbetriebs oder forstwirtschaftlichen Teilbetriebs >BMF vom 18.05.2018 (BStBl I S. 689), Tz. V
Eiserne Verpachtung
Zur Gewinnermittlung bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters nach §§ 582a, 1048 BGB >BMF vom 21.02.2002 (BStBl I S. 262)
Feldinventar
Ein Landwirt, der das Feldinventar aktiviert hat, ist daran grundsätzlich auch für die Zukunft gebunden und hat keinen Anspruch darauf, aus Billigkeitsgründen zu einem Verzicht auf die Bewertung wechseln zu können (>BFH vom 18.03.2010 – BStBl II 2011 S. 654). Andererseits bindet das in R 14 Abs. 3 eingeräumte Wahlrecht, auf die Aktivierung der Feldbestände zu verzichten, den Landwirt nicht für die Zukunft (>BFH vom 06.04.2000 – BStBl II S. 422).
Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin
Setzt ein Stpfl. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Erbin seines land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebes ein, so führt das im Zeitpunkt des Todes zu einer Betriebsaufgabe in der Person des Erblassers (>BFH vom 19.02.1998 – BStBl II S. 509).
Parzellenweise Verpachtung
Rückverpachtung
Eine Betriebsveräußerung liegt auch vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Betriebs veräußert und sogleich an den Veräußerer zurückverpachtet werden (>BFH vom 28.03.1985 – BStBl II S. 508).
Teilbetrieb
- >R 14 Abs. 4 und 5 sowie >R 16 Abs. 3
- >BMF vom 18.05.2018 (BStBl I S. 689), Tz. III.Anhang 20 IIZur Teilbetriebseigenschaft einzelner forstwirtschaftlicher Flächen
Verpachtung
- Der Verpächter hat ein Wahlrecht zwischen Betriebsaufgabe und Fortführung des Betriebs (>BFH vom 15.10.1987 – BStBl II 1988 S. 260 und vom 28.11.1991 – BStBl II 1992 S. 521).
- Zur Übertragung und Überführung von land‑ und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land‑ und forstwirtschaftlichen Betrieben >BMF vom 17.05.2022 (BStBl I S. 678)
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.