Allgemeines
>BMF vom 28.11.1996 (BStBl I S. 1435):
- Konzeptions‑ und Verwaltungskosten,
- Leistungsanwärter und Leistungsempfänger,
- Ermittlung der Rückdeckungsquote,
- Verwendung von Gewinngutschriften,
- Unterbrechung der laufenden Beitragszahlung oder Beitragseinstellung,
- Rückdeckungsversicherungen für unter 30jährige Leistungsanwärter,
- zulässiges Kassenvermögen bei abweichender Fälligkeit der Versorgungs‑ und Versicherungsleistungen,
- Übergangsregelung nach § 52 Abs. 5 Satz 2 a. F.,
- zulässiges Kassenvermögen für nicht lebenslänglich laufende Leistungen,
- tatsächliches Kassenvermögen und überhöhte Zuwendungen
Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten
>BMF vom 25.07.2002 (BStBl I S. 706)
Übertragung von Unterstützungskassenzusagen auf Pensionsfonds
Zur Übertragung von Unterstützungskassenzusagen auf Pensionsfonds nach § 4d Abs. 3 und § 4e Abs. 3 i. V. m. § 3 Nr. 66 >BMF vom 26.10.2006 (BStBl I S. 709) und vom 10.07.2015 (BStBl I S. 544)
Überversorgung
- Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften (Überversorgung) >BMF vom 03.11.2004 (BStBl I S. 1045) und vom 13.12.2012 (BStBl I 2013 S. 35)
- Bei angemessenen Barlohnumwandlungen sind Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse betrieblich veranlasst und ohne Prüfung einer sog. Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (>BFH vom 28.10.2020 – X R 32/18, BStBl II 2021 S. 434).
- >H 6a (17)
Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (>BFH vom 05.11.1992 – I R 61/89, BStBl II 1993 S. 185); >§ 1b Abs. 4 Betriebsrentengesetz.
Versorgungsausgleich
Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches (VAStrRefG) auf Unterstützungskassen >BMF vom 12.11.2010 (BStBl I S. 1303)
Zuwendungen
Zuwendungen i. S. d. § 4d sind Vermögensübertragungen, die die Unterstützungskasse einseitig bereichern und nicht auf einem Leistungsaustausch beruhen. Es ist unerheblich, ob die Zuwendung auf einer Verpflichtung des Trägerunternehmens beruht oder freiwillig erfolgt (>BFH vom 05.11.1992 – I R 61/89, BStBl II 1993 S. 185).
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