Festwert
- >H 6.8
- Kein Zugang von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer zwölf Monate nicht übersteigt (kurzlebige Wirtschaftsgüter) zum Festwert (>BFH vom 26.08.1993 – IV R 127/91, BStBl II 1994 S. 232).
- >BMF vom 08.03.1993 (BStBl I S. 276)Anhang 9 IIVoraussetzungen für den Ansatz von Festwerten sowie deren Bemessung bei der Bewertung des beweglichen Anlagevermögens und des Vorratsvermögens
Fehlende Bestandsaufnahme
Ein materieller Mangel der Buchführung kann auch vorliegen, wenn die körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 1 fehlt oder unvollständig ist, es sei denn, dass eine körperliche Bestandsaufnahme nach R 5.4 Abs. 4 nicht erforderlich ist (>BFH vom 14.12.1966 – VI 245/65, BStBl III 1967 S. 247).
Fehlendes Bestandsverzeichnis
Fehlt das Bestandsverzeichnis oder ist es unvollständig, so kann darin ein materieller Mangel der Buchführung liegen (>BFH vom 14.12.1966 – VI 245/65, BStBl III 1967 S. 247).
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.