§ 3 Nr. 11 EStG , R 3.11 LStR
Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis
§ 3 Nr. 26 EStG
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei bis
§ 3 Nr. 26a EStG
Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerfrei bis
§ 3 Nr. 30 u. 50 EStG, R 9.13 LStR
Heimarbeitszuschläge (steuerfrei in % des Grundlohns)
§ 3 Nr. 34 EStG
Freibetrag für Gesundheitsförderung
§ 3 Nr. 34a Buchstabe b EStG
Freibetrag für die kurzfristige Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen aus zwingenden, beruflich veranlassten Gründen
§ 3 Nr. 38 EStG
Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen steuerfrei bis
§ 3 Nr. 39 EStG
Freibetrag für Vermögensbeteiligungen
§ 3 Nr. 56 EStG
Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse steuerfrei bis jährlich 3 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 82.800 Euro
- Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen steuerfrei bis jährlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 82.800 Euro
- Höchstbetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 82.800 Euro) x Dienstjahre, max. 10 Jahre
- Höchstbetrag für Nachzahlungen: 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 82.800 Euro x Dienstjahre, max. 10 Jahre
§ 3b EStG
Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge (steuerfrei in % des Grundlohns, höchstens von 50 Euro)
- Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr (wenn Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen)
- Feiertage + Silvester ab 14 Uhr
- Weihnachten, Heiligabend ab 14 Uhr und 1. Mai
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Freigrenze für Sachbezüge monatlich
§ 8 Abs. 2 EStG, SvEV
Sachbezüge
Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten
- Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG) je Kilometer (pauschal) bei Benutzung eines:
- anderen motorbetriebenen Fahrzeugs
- Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG) Inland:
- An- und Abreisetag mit Übernachtung
- Abwesenheit eintägig und mehr als 8 Stunden
- Abwesenheit bis zu 8 Stunden
-
Übernachtungskosten
(§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG)
- Pauschale Inland (R 9.7 LStR, nur Arbeitgeberersatz)
- Auswärtstätigkeiten im Ausland laut gesondertem BMF-Schreiben
- BMF vom 8.11.2017 (BStBl I S. 1457)
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Höchstbetrag
(dieser gilt nicht bei Nutzung eines PKW, bei tatsächlichen ÖPV-Kosten über 4.500 € p. a. sowie für behinderte Menschen i. S. v. § 9 Abs. 2 EStG)
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG
Doppelte Haushaltsführung
- erste und letzte Fahrt je Kilometer
- eine Heimfahrt wöchentlich je Entfernungs-km (Entfernungspauschale)
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten Inland tatsächliche Aufwendungen max.
- Pauschale Inland (nur Arbeitgeberersatz)
- Pauschale bei Berufskraftfahrern
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Kinderbetreuungskosten
- 2/3 der Aufwendungen, höchstens
- Kind noch keine .… Jahre alt (Ausnahme: behinderte Kinder)
§ 19 EStG, R 19.3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LStR
Fehlgeldentschädigungen steuerfrei bis
§ 19 EStG, R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR
Diensteinführung, Verabschiedung usw.; Freigrenze für Sachleistungen je teilnehmender Person
einschl. USt § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG
Betriebsveranstaltungen Freibetrag je Arbeitnehmer einschl. USt
§ 19 EStG, R 19.6 Abs. 1 und 2 LStR
Freigrenze für
- Aufmerksamkeiten (Sachzuwendungen)
§ 19 Abs. 2 EStG (Tabelle in § 19 EStG)
Versorgungsbeginn in 2020
- Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
§ 24a EStG (Tabelle in § 24a EStG)
2020 ist Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Erhöhung für jedes weitere Kind
§§ 37a, 37b EStG, § 39c Abs. 3 EStG, § 40 Abs. 2 EStG, § 40a EStG, § 40b EStG, § 40b EStG a. F.
Lohnsteuer-Pauschalierungssatz für
- Sachzuwendungen bis 10.000 Euro
- Auszahlung tarifvertraglicher Ansprüche durch Dritte (keine Abgeltungswirkung) bei sonstigen Bezügen bis 10.000 Euro
- Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit
- Schenkung Datenverarbeitungsgeräte und Internet-Zuschüsse
- Schenkung Ladevorrichtung/-station und Zuschüsse für den Betrieb der Station
- Fahrtkostenzuschüsse bei Anrechnung auf die Entfernungspauschale
- Fahrtkostenzuschüsse ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale
- mit pauschaler Rentenversicherung
- ohne pauschale Rentenversicherung
- Aushilfskräfte Land- und Forstwirtschaft
- nicht kapitalgedeckte Pensionskassen
- kapitalgedeckte Pensionskassen und Direktversicherungen bei Versorgungszusage vor dem 1.1.2005
- Sonderzahlungen in der betrieblichen Altersversorgung
§ 40 Abs. 1 EStG
Pauschalierung von sonstigen Bezügen je Arbeitnehmer höchstens
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG
Höchstbetrag für die Pauschalierung von Erholungsbeihilfen
- für den Ehegatten/Lebenspartner
§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte je Entfernungs-km (Ausnahme: behinderte Menschen im Sinne von § 9 Abs. 2 EStG)
§ 40a Abs. 1 EStG
Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten
- Arbeitslohn je Kalendertag (Ausnahme: unvorhergesehener Zeitpunkt)
§ 40a Abs. 3 EStG
Pauschalierung bei Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft
- Dauer der Beschäftigung (im Kalenderjahr)
- Unschädlichkeitsgrenze (in % der Gesamtbeschäftigungsdauer)
§ 40b Abs. 2 EStG, § 40b Abs. 2 a. F.
Pauschalierung bei nicht kapitalgedeckten Pensionskassen sowie bei kapitalgedeckten Pensionskassen und Direktversicherungen nach Übergangsregelung
- Höchstbetrag im Kalenderjahr je Arbeitnehmer
- Durchschnittsberechnung möglich bis zu (je Arbeitnehmer)
§ 40b Abs. 3 EStG
Pauschalierung bei Unfallversicherungen Durchschnittsbetrag im Kalenderjahr je Arbeitnehmer (ohne Versicherungsteuer) höchstens
§ 41a Abs. 2 EStG
Anmeldungszeitraum
- Kalenderjahr, wenn Lohnsteuer des Vorjahres bis zu
- Vierteljahr, wenn Lohnsteuer des Vorjahres bis zu
- Monat, wenn Lohnsteuer des Vorjahres über
§ 100 EStG
Förderbetrag bei betrieblicher Altersversorgung
- Arbeitslohn des Arbeitnehmers maximal
- Arbeitgeberbeitrag steuerfrei bis
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