Allgemeines
Diebstahl
Wertverluste bei einem Diebstahl des für die Reise notwendigen persönlichen Gepäcks sind Reisenebenkosten (>BFH vom 30.06.1995 – BStBl II S. 744). Dies gilt nicht für den Verlust von >Geld oder >Schmuck.
Geld
Der Verlust einer Geldbörse führt nicht zu Reisenebenkosten (>BFH vom 04.07.1986 – BStBl II S. 771).
Geldbußen
>R 4.13 EStR
LKW-Fahrer
Anhang 25 II
Zu den Reisenebenkosten bei LKW-Fahrern, die in ihrer Schlafkabine übernachten, >§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b und BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 131 oder zur Berücksichtigung höherer Mehraufwendungen >BMF vom 04.12.2012 (BStBl I S. 1249)
Ordnungsgelder
>R 4.13 EStR
Reisegepäckversicherung
Kosten für eine Reisegepäckversicherung, soweit sich der Versicherungsschutz auf eine beruflich bedingte Abwesenheit von einer ersten Tätigkeitsstätte beschränkt, sind Reisenebenkosten; zur Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischte Reisegepäckversicherung >BFH vom 19.02.1993 (BStBl II S. 519)
Schaden
Wertverluste aufgrund eines Schadens an mitgeführten Gegenständen, die der Arbeitnehmer auf seiner Reise verwenden musste, sind Reisenebenkosten, wenn der Schaden auf einer reisespezifischen Gefährdung beruht (>BFH vom 30.11.1993 – BStBl II 1994 S. 256).
Schmuck
Der Verlust von Schmuck führt nicht zu Reisenebenkosten (>BFH vom 26.01.1968 – BStBl II S. 342).
Telefonkosten
Zu den Reisenebenkosten gehören auch die tatsächlichen Aufwendungen für private Telefongespräche, soweit sie der beruflichen Sphäre zugeordnet werden können (>BFH vom 05.07.2012 – BStBl II 2013 S. 282).
Unfallversicherung
Beiträge zu Unfallversicherungen sind Reisenebenkosten, soweit sie Berufsunfälle außerhalb einer ersten Tätigkeitsstätte abdecken; wegen der steuerlichen Behandlung von Unfallversicherungen, die das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich abdecken >BMF vom 28.10.2009 (BStBl I S. 1275)
Verwarnungsgelder
>R 4.13 EStR
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