- § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
- § 13b Gemeinschaftliche Tierhaltung
- § 14 Veräußerung des Betriebs
- § 14a Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – Letztmals abgedruckt im LStH 2016 –
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- A. Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer–Durchführungsverordnung, Lohnsteuer–Durchführungsverordnung, Lohnsteuer–Richtlinien und Hinweise
- Einkommen (§§ 2-24b)
- 8. Die einzelnen Einkunftsarten (§§ 13-24b)
- a) Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) (§§ 13-14a)
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