V. Steuerermäßigungen
- 1. Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften (§§ 34c-34d)
- 2. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 34e)
- 2a. Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum (§ 34f)
- 2b. Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen (§ 34g)
- 3. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35)
- 4. Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a)
- 5. Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (§ 35b)
- 6. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c)
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